Hallo Zusammen,
mein vergangenes Corona-Jahr 2020 hatte bis zu dieser Woche noch ein großes Fragezeichen 😬
Es fehlte noch der steuerliche Abschluss. Degiro hatte nun diese Woche Ihre Abrechnung erstellt und somit konnte ich dieses auch finanziell abschließen. Die fehlende Rückerstattung der schweizer Quellensteuer hatte ich bereits in der Kalenderwoche 06 im Februar beantragt.
Nun erledigte ich die Einkommensteuererklärung das österreichische Finanzamt. Unangenehme Tätigkeiten schiebe ich nicht gerne auf die lange Bank und mir war bewusst dass ich Steuern nachzahlen werde müssen. Die simple Logik wäre, weniger Dividendeneinnahmen in 2020 bedeutet weniger Kapitalertragssteuer – leider ist die steuerliche Welt meistens komplexer als man sich wünscht 😢
2019 musste ich nur knapp 2 TEUR an Gewinnen selbst versteuern, heuer waren es wie zu erwarten mehr als 6 TEUR. Der zweite Punkt war dass die Umstellung meiner Aktien 2019 noch nicht komplett abgeschlossen war, daher würde ich wohl auch mehr Einkommen aus Dividenden selbst versteuern müssen.
Der zeitliche Aufwand war ein langer Vormittag bis ich alle Unterlagen vorbereitet und online an das Finanzamt übermittelt hatte. Neu waren erstmals die P2P-Zinsen die ich von Bondora bezogen hatte. Das zweite Thema war, meine Einkommen in der Unabhängigkeit als Kapitalertragssteuer mit 27,5% oder als Tarifbesteuerte Einkünfte auf Grund der Regelbesteuerungsoption zu melden.
Die schlechte Nachricht zuerst – ich muss nachzahlen. Die gute Nachricht – es gibt zwei Möglichkeiten und ich kann die geringere Steuerlast anwenden 🥲
- Variante 100% Einkünfte aus Kapitalvermögen: 2020 Nachzahlung 3.685 EUR
- Variante Tarifbesteuerte Einkünfte der Regelbesteuerungsoption: 2020 Nachzahlung 1.274 EUR

Soviel zur Frage: Braucht man einen Notgroschen? Meine Antwort ist, ohne 3-6 Monatskosten braucht man die finanzielle Unabhängigkeit gar nicht beginnen 😉
Diese für mich erstmalige Aufteilung sieht nun so aus:
- Einkommen aus Crowd Investments und P2P in 2020: EUR 3.822,30
- Einkommen aus Kursgewinnen und Dividenden in 2020: EUR 18.887,99

Dann erfolgt die Einkommensteuer:

Dann erfolgen noch Abzüge von Kapitalertragssteuer und Quellensteuer und somit die Nachforderung 😳
Steuerliches Fazit für 2020: Die höheren erzielten Gewinne treffen mich nun im Cash. Natürlich habe ich es in der Kalkulation berücksichtigt aber nun kommen die realen Zahlungen an das Finanzamt. Mein Ziel für 2021 das Portfolio stabiler zu halten und weniger Gewinne zu realisieren sollten sich in den nächsten Steuererklärung positiv auswirken. Voraussetzung ist noch, dass die Finanzämter in AT und CH meine Anträge bestätigen. Die Dividenden dürfen 2021 hoffentlich etwas steigen damit der Finanzminister seine geforderten Steuern bekommt 🤗
Dividenden Einkommen Kalenderwoche 09 / 2021
Die ersten Blumen sprießen und auch kleine Dividenden tragen Ihren Beitrag in das letzte Monat zum 1. Quartal 2021 😊

Eigentlich hätte Pfizer noch am Freitag den 05. März den Zahltag, dieser rutscht aber in die zweite Februarwoche und KW 10:
2021 | Woche 1 | Woche 2 | Woche 3 | Woche 4 | 5 |
MÄR | INTEL | Pfizer, Novartis, Southern J&J, IBM, Chevron, Exxon, Microsoft, SSE | 3M, Con. Edison, McDonald, Unilever | ROCHE, BHP Group | GE, Kraft Heinz, RDS |
Ein schwacher Start im 3. Monat aber ein erwartetes gutes Endergebnis 🤗
KW | 2018 | Kum. | 2019 | Kum. | 2020 | Kum. | 2021 | Kum. | Abw. |
9 | 79,30 | 1.861,71 | 195,92 | 2.412,94 | 95,12 | 2.158,63 | 62,40 | 2.531,45 | 17,3 % |
Zuletzt noch die Details je Investment:
01.03.21 | LTC PROPERTIES | 11,39 |
02.03.21 | INTEL | 10,41 |
04.03.21 | Vanguard USD CORPORATE BOND | 1,33 |
04.03.21 | BAWAG P.S.K. ANLEIHE | 39,27 |
62,40 |
Es schaut aktuell im Weinviertel nach einem kalten aber sonnigen Wochenende aus ☀️
Das wünsche ich Euch ebenfalls und viele Grüße
Bergfahrten
Hallo Christian,
sehe ich das richtig: für die ersten 7.000,- werden nur 20% EST berechnet? Wenn das stimmt, muss ich auf sehr Lange Sicht weg vom „steureinfachen Broker“ und das auch selber machen – mir wird automatisch immer KEST in voller Höhe abgezogen. Mein Wissenstand bisher war auch, dass die KEST „unumstößlich“ fest steht, egal wie hoch der Ertrag ausfällt. Diesbezüglich habe ich mich schon einmal beraten lassen. Regelbesteuerungsoption im Zusammenhang mit Erträgen aus Wertpapieren ist mir komplett neu – danke dass Du das offenlegst!
Servus!
Leo
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Hallo Leo,
wenn du sonst kein Einkommen hast geht es. Wenn du zuviel Kapitaleinkünfte hast zahlst du aber die höheren EST! Für mich ist es das erste Jahr dass ich es umgestellt habe. Mal sehen ob es etwaige Erhöhungen der GKK-Versicherung oder sonstige Nachteile ergeben.
Falls alles funktioniert und keine Nachteile entstehen, dann werde ich einfach die 2 Varianten zukünftig testen und die günstigere an das Finanzamt weitergeben.
Schönes Wochenende und viele Grüße
Christian
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Hallo Christian,
vielen Dank für diese Zusammenfassung. Heißt das, dass du auch auf den steuereinfachen (= österreichischen) Brokern nur die Quellensteuer ablieferst und du dort ein „Opt-out“ hast?
Vielleicht naive Frage, habe mich ehrlich gesagt auch noch nicht damit beschäftgen müssen.
Liebe Grüße
Clemens
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Hallo Clemens,
bei den steuereinfachen Brokern werden für alle Aktien 27,5% AT-Kapitalertragssteuer und die Quellensteuer abgezogen.
Bei ausländischen Brokern wird für AT-Aktien die 27,5% und für ausländischen Aktien „nur“ die Quellensteuer abgezogen. Die AT-Kapitalertragssteuer für die ausländischen Aktien muss man dann selbst in der Einkommensteuererklärung jährlich dem Finanzamt melden. Das ist persönlich mehr Aufwand, daher nicht steuereinfach.
Eine gute Woche und liebe Grüße
Christian
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Hallo Clemens, Hallo Christian,
wenn ich die Frage von Clemens richtig verstanden habe, geht es um die KEST die von inländischen (AT) steuereinfachen Brokern (Banken) abgeführt wird. Es gibt kein „Opt-out“ aber man kann den inländischen (AT) Anteil manchmal zurückholen wenn man den Steuerausgleich macht. Einfach die von der Bank abgeführte KEST (27,5%) und den nicht AT-Anteil in die Erklärung aufnehmen (je nach Land 0 bis 15% Auslandsanteil). Der Auslandsanteil über 15% muß wie immer aus dem Ausland zurückgefordert werden. Der Auslandsanteil unter 15% kann aber nicht zurückgeholt werden. Ob es sich auszahlt die in AT abgeführte KEST zurückzufordern zeigt dann eine Vergleichsrechnung. Macht wohl nicht immer Sinn. Da ich schon lange kein Depot bei einer AT-Bank mehr habe (sind einfach unverschämt teuer bei nahe Null Leistung) kann ich aber nicht sagen ob ein Ausgleich bei Inanspruchnahme der Option Regelversteuerung nicht automatisch erfolgen würde.
L.G.
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Hallo,
mein Wissenstand und Erfahrung ist dass steuereinfache, inländische AT-Banken und Broker immer 27,5% KEST für das FA abziehen. Diese habe folgende Prioritäten:
1. Finanzamt bedienen um keine Probleme zu bekommen
2. Unternehmen – Spesen verlangen damit man das Ergebnis sichert
3. Stelle der Kunde um den nicht zu verärgern
Die Inanspruchnahme der Option Regelversteuerung ist ein „Häckchen“ unter den „Allgemeinen Daten“. Das ist den Aufwand für mich Wert beide Varianten zu checken wie ich mehr/weniger Steuer bezahlen werde.
Liebe Grüße
Bergfahrten
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