Hallo,
wer sich selbst um seine Finanzen kümmert muss sich auch um seine Steuern beschäftigen. Entweder man geht dazu zum Spezialisten, also einen Steuerberater oder man erledigt es selbst.
Ich werde heute in dem Blog etwas über das Thema „ausländische Steuern“ schreiben. Im speziellen möchte ich von meiner ersten Rückerstattung 2017 beim Schweizer Finanzamt berichten.
Dazu werde ich etwas länger erzählen weil das Thema nicht nur „steuerlich“ sondern auch als „selektive Wahrnehmung“ betrachte.
Schweizer Aktien fand ich interessant, die globalen Unternehmen wie Nestlé oder Roche sind definitiv Blue Chips. Mit dem Franken kann man sich auch diversifizieren. Also positiv, aber das Schweizer Finanzamt kassiert additiv zur jeweils heimatlichen (bei mir Österreich) Steuer noch satte 35% an die Eidgenossenschaft. Also 27,5% Österreich und 35% Schweiz ergibt einen Abzug von 62,5% Steuern 😦
Viele Jahre hatte ich kleine Depotpositionen eingefroren weil ich immer diesen Steuerabzug gesehen habe. Wenn man viel liest kommt immer wieder das Thema „Antrag auf Rückerstattung“ auf – aber lohnt es das? 2014 fand ich die beiden oben genannten Aktien und Novartis als interessant und ich erhöhte die Positionen.
Und Anfang 2017 las ich einen Leserbrief über das Thema in „Euro am Sonntag“, speziell über die 3 Jahre lange Möglichkeit den Antrag zu stellen. Positiv war dort auch ein detailliertes Antwortschreiben der Redaktion wie man das beantragt.
Zeitraum Februar – Mai 2017
14.02.1017 habe ich meine Depotbank kontaktiert damit sie mir die entsprechenden Tax Voucher für 2015 bis 2016 zusenden (Spesen) √
Mitte Februar 2017 habe ich mir die entsprechenden Dividendenbelege dafür ausgedruckt √
28.02.2017 füllte ich das Antragsformular „Form 84“ wofür man das Programm „Snapform Viewer“ benötigt (5 Exemplare). Als kleiner Privatanleger bekomme ich nicht 35% refundiert aber immerhin 20% √
Anfang März 2017 schickte ich die Unterlagen an das österreichische Finanzamt, diese überprüft und leitet die Unterlagen es an die schweizer Kollegen weiter. Eine Rückbestätigung bekam ich nach wenigen Tagen per Post √
26.05.2017 Die Schweizer Franken wurden meinem Girokonto gutgeschrieben √ 🙂
Ende Mai bekam ich noch per Post eine schriftliche Bestätigung der schweizer Eidgenossenschaft √
Fazit: Ein Lob für die rasche und kompetente Arbeit der beiden Finanzämter in AT und CH. Die Abwicklung war für mich zu schaffen, der Aufwand ist überschaubar. Ob man das jedes Jahr oder nur alle 3 Jahre beantragt bleibt persönlich jedem überlassen.
Jedenfalls schreckt mich das „Schweizer Steuerthema“ nicht mehr davon ab hinkünftig bei den Eidgenossen zu investieren.
Viele Grüße
Bergfahrten
Ein Kommentar zu „Finanzen bedeutet Steuern…“